Wurde ACTA wirklich ad acta gelegt?
Verfasst: Mo 9. Jul 2012, 10:17
Quelle: http://www.ps3inside.de/forum/kino-tv/3 ... elegt.htmlGut, zur Zeit scheint eine ziemliche Flaute in den Kinonews zu herrschen und da die Resonanz auf den ACTA-Artikel vor einiger Zeit ziemlich groß war, dachte ich mir, dass ich aus gegebenem Anlass (Letzte Woche scheiterte ACTA offiziell) noch einmal aufgreife.
Es ist geschehen, ACTA ist offiziell für tot erklärt worden, zumindest prangerte das vor kurzem von allen Titelseiten im Internet. Damit haben die Verfasser ja auch Recht, denn ACTA an für sich ist so nicht durchgekommen... sind wir deshalb aber jetzt wieder alle so frei, wie wir es einmal waren? Oh nein, mitnichten sagen inzwischen Einzelne Personen. Aber wie kommen sie auf diese Behauptung?
Die Erklärung zu dieser These findet sich unter dem Kürzel IPRED 2, welches für die "Intellectual Property Rights Enforcement Directive 2" steht. Übersetzt wird das am besten mit "Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern". Diese nette Abkürzung, die bisher trotz der engen Verbundenheit zu ACTA wenig Presse erfahren hat, aber ein Grundpfeiler des gescheiterten ACTA-Abkommens ist. Und die Befürworter des ACTA-Abkommens werden natürlich nen Teufel tun, auch diese Direktive ans Licht der Öffentlichkeit zu zerren.
Wieso? Na kommt schon, ihr glaubt doch nicht wirklich, dass sich eine so riesige Lobby davon aufhalten lassen möchte, weil so ein paar Millionen Konsumenten einmal gegen sie aufbegehren, oder? Hier geht es um hunderte Milliarden von Euro, Dollars, Rubel und weiß der Geier was für Währungen noch, nicht darum, dass das Volk tatsächlich seinen Willen durchsetzen darf, wo kämen wir denn da hin?
Hinter diesem Kürzel verbergen sich Regeln, wie man all die aus ACTA bekannten Themen wie Musik, Literatur, Medikamentrezepturen und sonstige intellektuelle Leistungen besser schützen kann. Zum Beispiel mit in diesem IPRED 2 hinterlegten möglichen Strafmaßnahmen für diejenigen, die illegal Inhalte im Internet kopieren oder verbreiten.
Noch ist nicht bekannt, was konkret hinter diesen möglichen Strafmaßnahmen steckt, da die EU-Kommission diesen Vorschlag erst in der zweiten Jahreshälfte vorlegen möchte. Bestimmte Details konnte man aber schon erfahren und das sollte -ähnlich wie bei ACTA- eigentlich einen erneuten Aufschrei der Internetgemeinde nach sich ziehen.
In diesem bekannt gewordenen Maßnahmenkatalog zum Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen für einen stärkeren Schutz vor Raubkopien stehen wieder solche Schlagworte wie Einstweilige Verfügungen und Schadenersatzzahlungen. Kommen euch die von den Behörden geforderten Netzsperren für Personen, die trotz mehrfacher Warnungen Musik oder ähnlich geschützten Inhalte tauschen noch iiiirgendwie bekannt vor? Tja, das steht alles in IPRED 2 mit drin. Klar, EU-Abgeordnete wie Jan Philipp Albrecht sagen natürlich, dass diese verschärften Regeln die Kommission nach der ACTA-Schlappe nicht mehr vorbringen darf, da sie sonst ihre Glaubwürdigkeit verlieren würde, aber noch steht es im IPRED 2-Entwurf so drin.
Ursprünglich sollte IPRED 2 bereits 2007 verabschiedet werden, aber die Richtline sollte nach der lauten Kritik nochmal angepasst werden.
ACTA-Gegner im Europäischen Parlament fordern nun über die Neugestaltung des Urheberrechts am besten mit einer breit angelegten öffentlichen Konsultation nachzudenken.
Der zuständige Berichterstatter David Martin (sozialdemokratischer Abgeordneter im EU-Parlament) spricht sich dahingehend aus, dass nicht nur die Interessen der Industrie darin vertreten sein sollen, sondern auch die der übrigen Gesellschaft.
International gilt bisher das sogeannte TRIPS-Abkommen, welches seit Mitte der 90er Jahre für alle Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO (Word Trade Organisation) bindend ist. Da dieses Abkommen aber ziemlich vage gehalten ist und viele Bereiche des neuen Mediums Internet nicht bedacht hat. Um dieses Manko ausbügeln zu können werden wir sicher sein können, dass die großen Industrienationen so schnell wie möglich eine Regelung finden um diese schwammigen Verhältnisse zu ihren Gunsten definieren zu können.
Also liebe ACTA-Gegner, dieser Kampf ist noch lange nicht ausgefochten und man muß so lange wachsam bleiben, bis tatsächlich eine akzeptable Lösung für alle gefunden wurde und man als Internetnutzer nicht erst einmal unter Generalverdacht gestellt wird und gezwungen ist, seine Unschuld zu beweisen, statt anders herum!